Mai 15 2010

Bundesärztekammer fordert: Rettungsdienst und Krankentransport im SGB V verankern!

Category: Rettungsdienstth @ 22:55

Foto: pixelio.de / mineralwasser

Der 113. deutsche Ärztetag, der alljährlich von der Bundesärztekammer als Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussionen veranstaltet wird, ging gestern nach vier Tagen in Dresden zu Ende. Neben einem Forderungspaket, das eine umfassende Regelung der Zuständigkeiten in den Gesundheitsberufen bewirken soll, stellten die Ärztevertreter insbesondere die Forderung auf, den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport endlich im fünften Sozialgesetzbuch SGB V zu verankern, das grundlegende Ansprüche in Gesundheitsfragen für alle Bürger regelt. Das Ziel ist eine Behandlung als eigenständige Institution im Gesundheitswesen: mit rund 9 Millionen Einsätzen pro Jahr müsste der Rettungsdienst, der bislang über das Länderrecht reguliert wird, eine klare gesetzliche Verankerung im Bundesrecht finden, fordern die Delegierten.

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